Hinweise zur Abfallvermeidung, Abfallentsorgung und zum Recycling    

 

 Recycling Dual

 

Wir nehmen am Programm des "RECYCLING DUAL" teil, und leisten so unseren Beitrag, um unsere Umwelt bestmöglich zu schonen. Wir leben Nachhaltigkeit, denn der Schutz unserer zukünftiger Generationen und der Umwelt, liegt uns sehr am Herzen.

 

Reg. Nr. LUCID DE4021863423095

 

Abfallvermeidungshinweise 

Laut Vorschriften der Gesetzgeber zur Richtlinie 2008/98/EU (Europäische Union) sind Maßnahmen zur Abfallvermeidung vorrangig, vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Entsprechend dazu ist vor dem Entscheid des Verbrauchers eine Fachgerechte Entsorgung zu überdenken, ob eventuell durch Veräußerung oder bei Defekt/Beschädigung eine Reparatur sinnvoll wäre, um Abfall zu vermeiden.  

Mehr Informationen zum Abfallvermeidungsprogramm des Bundes findest du unter: 

https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender

 

  

Hinweise (BattG) zur Batterieentsorgung/Akkus

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, den Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Verbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Verbraucher können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Xbid24 UG haftungsbeschränkt, Kirchstraße 2, D-87727 Babenhausen) zurückgeben/zurücksenden (Bitte achte auf ausreichende Frankierung beim Postversand, sowie einer entsprechenden Verpackung).

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Dieses Symbol steht für Recycling und bedeutet das verbrauchte Materialien wiederverwendet werden können und somit dem Kreislauf wieder zugeführt werden kann.

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

 

 

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG - für Hersteller, Importeure von Elektro- und Elektronikgeräte)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt das Inverkehrbringen und die Rücknahme von elektrisch betriebenen Geräten, sowie die umweltverträgliche Entsorgung bzw. Recycling zum Schutz der Umwelt und Gesundheit. Natürliche Ressourcen können somit geschont werden, sofern die Entsorgung fachgerecht erfolgt. 

Entsprechend der Abfallvermeidung von Elektro- und Elektronikgeräten sind Maßnahmen sinnvoll, die eine Verlängerung der Lebensdauer durch beispielsweise einer Reparatur ermöglichen, anstatt diese zu entsorgen. Auch die Veräußerung gebrauchter Geräte, anstelle einer Entsorgung ist sinnvoll und kann ebenfalls Abfall vermeiden. 

Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet zu entsorgende Elektro- und Elektronikgeräte getrennt zu sammeln und an die Entsprechende und berechtigte Rücknahmestellen wie Unternehmens-Sammelstellen oder Wertstoffhöfe etc. abzugeben.

Hier können Elektro- und Elektronikgeräte entsorgt bzw. abgegeben werden: 

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf#no-back

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Elektrogeräte nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen und entsprechend zu entsorgen sind.

Mehr Informationen zum Elektrogesetz findest du unter: 

https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete/elektro-elektronikgeraetegesetz

 

 

Leuchtmittel und Lampen

In der Regel enthalten die meisten Leuchtmittel und Lampen Schadstoffe die der Umwelt und dem Menschen schaden können, sowie wertvolle Ressourcen, welche wiederverwendet werden können. Verbraucher sind dazu gesetzlich verpflichtet, zu entsorgende Leuchtmittel und Lampen an einer entsprechenden Sammelstelle wie einem Wertstoffhof oder Recyclingstelle abzugeben.

Adressen zu Sammelstellen unter: https://www.take-e-back.de

 

 

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das Verpackungsgesetz soll zur Vermeidung / Verringerung / Recycling von Verpackungsabfällen dienen, sowie zur Schonung unserer Umwelt. Das Verpackungsgesetz regelt zudem auch Pflichten, die beim Inverkehrbringen von Verpackungen einzuhalten sind.

Mehr Informationen zum Verpackungsgesetz findest du unter: 

https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/verpackg-im-allgemeinen

Entsorgungshinweise zu Verpackungen

Versandverpackungen, Verkaufsverpackungen etc. dürfen nicht im Restmüll bzw. in der Mülltonne entsorgt werden und müssen über Sammelsysteme wie beispielsweise der Mülltonne für Papier, oder dem Gelben Sack, gesammelt und entsorgt werden. Diese Maßnahmen schonen unsere Umwelt und ermöglichen das Recycling von Verpackungen.

 

 

SONSTIGE WICHTIGE HINWEISE:

Datenschutz: Es ist darauf zu achten, das sich auf zurückgegebene bzw. zu entsorgende Altgeräte keine personenbezogene Daten befinden.

Entferne möglichst alle Batterien, Akkus und Leuchtmittel aus Altgeräten, welche fachgerecht entsorgt werden sollen.

Abfälle und Geräte (z.B. Batterien, Akkus, Elektro- und Elektronikgeräte, Leuchtmittel etc.) enthalten Giftstoffe und wertvolle Ressourcen, welche der Umwelt und dem Menschen schaden können. Viele Materialien sind Recyclingfähig und können somit der Neu-Produktion wieder zugeführt werden.

 

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